info
Herzlich willkommen auf der Internetseite der Evangelisch-Lutherischen Kirchgemeinde Sehmatal-Neudorf!

Sie sind hier: Startseite » Nachricht anzeigen

Maskenpflicht in Gottesdiensten und Kreisen

Veröffentlicht am: 03.11.2020, 19:42 Uhr - von: Andeas Nestler

Liebe Gemeinde,


mit Inkrafttreten der neuen Corona-Schutz-Verordnung des Freistaates Sachsen zum 2. November 2020 traten zeitgleich deren Vorgängerverordnung sowie die des Erzgebirgskreises außer Kraft. Damit verbunden sind zwei wesentliche Änderungen.


1) Maskenpflicht
Im Kirchengebäude sowie in Gemeinderäumen gilt für Gottesdienste sowie sämtliche Kreise eine strikte Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Dies umfasst nicht nur das Herein- und Hinausgehen sowie Singen, sondern die komplette Zeit.
Ausgenommen von dieser Regelung sind lediglich Gremiensitzungen, die Liturgen sowie Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres.


2) Die fixe Obergrenze der Anzahl der Teilnehmer von Gottesdiensten von 100 Personen ist aufgehoben. Es gelten natürlich weiterhin die bekannten Hygienemaßnahmen (Abstand von mindestens 1,5 m zu Personen anderer Hausstände, Kontaktdatenerfassung, ...).


Um weiterhin die geplanten Gemeindeveranstaltungen durchführen zu können, bitten wir um die Beachtung und Einhaltung der entsprechenden Regelungen.


Bitte habt Verständnis für diese Maßnahmen und betet mit für eine baldige Verbesserung der aktuellen Zustände.