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Kandidatinnen und Kandidaten für KV-Wahl gesucht

Veröffentlicht am: 03.07.2020, 21:44 Uhr - von: Andreas Nestler

Am 13. September 2020 wird der neue Kirchenvorstand für die Amtsperiode 2020 - 2026 gewählt. In unserer Gemeinde sind das 6 Personen; 3 weitere werden dann von diesen berufen. Die Pfarrer im Schwesterkirchverhältnis sind automatisch Mitglied unseres Kirchenvorstands.


Der Kirchenvorstand leitet unsere Gemeinde, d. h. er entscheidet z. B. über die Ausrichtung unserer Gemeindearbeit, die Anstellung von Mitarbeitern außerhalb des Verkündigungsdienstes, Baumaßnahmen und die Verwendung der Finanzen. Die Arbeit im Kirchenvorstand ist eine sehr verantwortungsvolle, aber auch spannende Tätigkeit. Der dafür erforderliche Zeitaufwand ergibt sich im Wesentlichen aus der Teilnahme an den meist monatlich stattfindenden KV-Sitzungen, der Mitarbeit in üblicherweise einem oder zwei Ausschüssen sowie einigen Gemeindeveranstaltungen. Wer Fragen zur Arbeit des Kirchenvorstands hat, kann sich gern an die derzeitigen Kirchvorsteherinnen und Kirchvorsteher wenden.


Für die Wahl werden noch Bewerberinnen und Bewerber gesucht, denn von den bisherigen Kirchvorsteherinnen und Kirchvorstehern werden nicht alle wieder kandidieren.


Es ist sowohl möglich sich selbst als auch andere Leute zur Wahl vorzuschlagen. Wichtig ist, dass die Vorgeschlagenen der Kandidatur selbst zustimmen, das 18. Lebensjahr vollendet haben (eine Altersgrenze nach oben gibt es nicht mehr) und Mitglied unserer Kirchgemeinde sind. Außerdem müssen mindestens fünf wahlberechtigte Gemeindeglieder den Vorschlag mit ihrer Unterschrift unterstützen.


Entscheidend für eine/n Kirchvorsteher/in ist, dass ihm bzw. ihr der Glaube an Jesus Christus und die Arbeit unserer Gemeinde wichtig sind. Schön wäre es, wenn sich die Vielfalt unserer Gemeinde auch im Kirchenvorstand widerspiegelt. So besteht z. B. für die vielen Gemeindegruppen auch die Möglichkeit, jemand aus ihrer Mitte vorzuschlagen.


Die Wahlvorschläge (samt Unterschriften) können bis zum 02.08.2020 im Pfarramt abgegeben oder per Post geschickt werden. Für die Einreichung der Wahlvorschläge kann gern der Vordruck in den Flyern, welche mit den Kirchenboten verteilt wurden, genutzt werden. Einige Exemplare liegen noch am Südausgang der Kirche zum Mitnehmen aus. Die Wahlvorschläge müssen von mindestens fünf Wahlberechtigten unserer Kirchgemeinde mit vollständiger Namens- und Wohnadressangabe unterschrieben sein.


Nähere Informationen über die Arbeit im Kirchenvorstand findet Ihr hier:


https://kirchenvorstand-sachsen.de/